
Ihr geprüfter und zuverlässiger Liftwart in Tirol
Aufzüge gehören zu den sichersten Transportmitteln überhaupt. Damit das so bleibt, regelt in Österreich jedes Bundesland den Betrieb von Liftanlagen mit eigenen Gesetzen. Haben Sie gewusst, dass Sie als Betreiber einer Liftanlage laut Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz dazu verpflichtet sind, für die Betriebssicherheit der Anlage zu sorgen und dafür einen Liftwart oder ein entsprechendes Betreuungsunternehmen einzusetzen? Das Gesetzt schreibt zudem regelmäßige Kontrollen der Liftanlage vor und verlangt, dass bei Pannen rund um die Uhr eine Notbefreiung innerhalb von 30 Minuten vor Ort eintreffen muss.
Kontrolle und Reinigung zugleich
Unsere vom technischen Überwachungsverein geprüften Liftwärter sind rund um die Uhr erreichbar. Sie überprüfen wöchentlich die Aufzugsanlage auf Betriebssicherheit und melden erkannte Mängel an den Betreiber oder Wartungsdienst. Unser Tipp: Kombinieren Sie die wöchentliche Überprüfung der Liftanlage gleich mit unserem Reinigungsservice – das spart Zeit und Geld.
HS-RIER – mit unserem Service steigen Sie sicher auf.